OGH 1Ob269/28 (RS0034745)

OGH1Ob269/283.4.1928

Rechtssatz

Gegen die Löschungsklage des außerbücherlichen Erwerbers einer Liegenschaft ist derjenige, der später bücherlich ein Pfandrecht an der Liegenschaft erlangt hat, auch dann geschützt, wenn er von dem Eigentumserwerb Kenntnis hatte, es sei denn, daß er arglistig gehandelt hat.

Normen

ABGB §1500

1 Ob 269/28OGH03.04.1928

Veröff: SZ 10/82

1 Ob 822/82OGH15.12.1982

Vgl aber; Beisatz: Unverschuldete Unkenntnis des Bestandes des ersessenen Rechtes schadet dem Pfandgläubiger nicht. (T1) Veröff: JBl 1984,42 = SZ 55/191

Dokumentnummer

JJR_19280403_OGH0002_0010OB00269_2800000_001

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