vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 70/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

70. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der für die A 12 Inntal Autobahn, die A 13 Brenner Autobahn und die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn im Zuge der Generalerneuerung der Luegbrücke an besonders verkehrsreichen Tagen im Jahr 2026 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird

70. Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur mit der die Verordnung, mit der für die A 12 Inntal Autobahn, die A 13 Brenner Autobahn und die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn im Zuge der Generalerneuerung der Luegbrücke an besonders verkehrsreichen Tagen im Jahr 2026 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026), geändert wird

Auf Grund der §§ 43 Abs. 1 lit. b und 44a Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:

Die Verordnung Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026, BGBl. II Nr. 338/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 lit. a wird nach der Wortfolge „bis einschließlich 26. September 2026“ die Wortfolge „sowie am Samstag 3. Oktober 2026“ hinzugefügt.

2. In § 1 Abs. 1 lit. b wird nach der Wortfolge „am Donnerstag 2. April 2026,“ die Wortfolge „am Freitag 3. April 2026,“ hinzugefügt.

3. In § 1 Abs. 2 lit. a wird nach der Wortfolge „bis einschließlich 14. März 2026“ die Wortfolge „und am Samstag 4. April 2026,“ hinzugefügt.

Hanke

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)