70. Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur mit der die Verordnung, mit der für die A 12 Inntal Autobahn, die A 13 Brenner Autobahn und die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn im Zuge der Generalerneuerung der Luegbrücke an besonders verkehrsreichen Tagen im Jahr 2026 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026), geändert wird
Auf Grund der §§ 43 Abs. 1 lit. b und 44a Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:
Die Verordnung Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026, BGBl. II Nr. 338/2025, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 lit. a wird nach der Wortfolge „bis einschließlich 26. September 2026“ die Wortfolge „sowie am Samstag 3. Oktober 2026“ hinzugefügt.
2. In § 1 Abs. 1 lit. b wird nach der Wortfolge „am Donnerstag 2. April 2026,“ die Wortfolge „am Freitag 3. April 2026,“ hinzugefügt.
3. In § 1 Abs. 2 lit. a wird nach der Wortfolge „bis einschließlich 14. März 2026“ die Wortfolge „und am Samstag 4. April 2026,“ hinzugefügt.
Hanke
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