98. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (BGBl. III Nr. 41/2026, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 79/2026) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: | |
Tonga | 7. Juli 2026 | |
Vereinigtes Königreich1 | 10. Juli 2026 | |
Stocker
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