97. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952
Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben die Bahamas das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 (BGBl. III Nr. 105/2004 idF BGBl. III Nr. 97/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 14/2026), ratifiziert und dabei eine Erklärung gemäß Art. 4 Abs. 2 des Übereinkommens abgegeben.1
Gemäß Art. 15 Abs. 3 tritt das Übereinkommen für die Bahamas am 12. Juni 2027 in Kraft.
Stocker
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