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BGBl III 97/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

97. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

97. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

Nach Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben die Bahamas das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 (BGBl. III Nr. 105/2004 idF BGBl. III Nr. 97/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 14/2026), ratifiziert und dabei eine Erklärung gemäß Art. 4 Abs. 2 des Übereinkommens abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation unter https://www.ilo.org/dyn/normlex/en/ abrufbar [C 183].

Gemäß Art. 15 Abs. 3 tritt das Übereinkommen für die Bahamas am 12. Juni 2027 in Kraft.

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