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BGBl III 8/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

8. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon

8. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Italien am 24. Dezember 2025 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (BGBl. III Nr. 138/2024) hinterlegt.

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