73. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Finnland am 11. Mai 2026 den anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen (BGBl. Nr. 291/1982, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 61/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 21/2025) erklärten Vorbehalt in Bezug auf das Vorankündigungszeichen gemäß Art. 101 des Übereinkommens zurückgenommen; die übrigen Vorbehalte bleiben aufrecht.
Stocker
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