5. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Nach Mitteilungen der Regierungen der Russischen Föderation und des Vereinigten Königreichs haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 248/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 261/2013) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
San Marino | 20. Jänner 2015 | |
Somalia | 11. März 2025 | |
Einer weiteren Mitteilung der Regierung des Vereinigten Königreichs zufolge hat die Ukraine ihren Vorbehalt zu Art. 14 Abs. 11 des Übereinkommens mit Wirkung vom 20. Dezember 2022 zurückgezogen.
Ferner wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 261/2013 dahingehend berichtigt, dass die seitens der Volksrepublik China erklärte Anwendbarkeit des Übereinkommens auf die Sonderverwaltungsregion Macao anstatt mit 19. September 2002 mit 20. Dezember 1999 wirksam wurde.
Stocker
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