47. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in kasachischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens wurden am 18. März 2025 bzw. 20. März 2026 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Mai 2026 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in englischer Sprache
Anlage 3
Anlage 3: Abkommen in kasachischer Sprache
Stocker
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