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BGBl III 47/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

47. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten

47. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in kasachischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens wurden am 18. März 2025 bzw. 20. März 2026 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Mai 2026 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in englischer Sprache

Anlage 3

Anlage 3: Abkommen in kasachischer Sprache

Stocker

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