38. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Vereinigten Staaten am 27. Februar 2026 ihren Rücktritt vom Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (BGBl. Nr. 414/1994, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 12/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 154/2022) notifiziert. Gemäß Art. 25 Abs. 2 des Übereinkommens wird der Rücktritt am 27. Februar 2027 wirksam.
Stocker
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