34. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat St. Lucia1 am 12. Februar 2026 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 492/1987 idF BGBl. III Nr. 113/2025, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 27/2026) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt zu Art. 20 angebracht sowie als weiteren Vorbehalt erklärt, sich durch Art. 30 Abs. 1 des Übereinkommens nicht als gebunden zu betrachten.
Stocker
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