33. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Dschibuti am 25. Februar 2026 seine Beitrittsurkunde zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (BGBl. Nr. 91/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 67/2022) hinterlegt.
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