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BGBl III 126/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

126. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

126. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Seychellen am 17. September 2026 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 105/2026) hinterlegt und dabei Erklärungen gemäß den Art. 24, 27 und 35 des Übereinkommens abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter https://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Gleiches gilt für die gemäß Übereinkommen namhaft gemachten Behörden oder Kontaktstellen.

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