126. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Seychellen am 17. September 2026 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 105/2026) hinterlegt und dabei Erklärungen gemäß den Art. 24, 27 und 35 des Übereinkommens abgegeben.1
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