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BGBl III 39/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

39. Kundmachung: Änderungen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung
39. [CELEX-Nr.: 32025L0149 ]

39. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Änderungen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 5 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 1. Juli 2024, C.N.217.2024.TREATIES-XI.D.6, und vom 1. September 2024, C.N.335.2024.TREATIES-XI.D.6, wurden Änderungen an der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung (BGBl. III Nr. 67/2008, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 37/2024) gemäß Art. 20 Abs. 5 des Übereinkommens angenommen und sind für alle Vertragsparteien mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten.

Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 1. Oktober 2024, C.N.358.2024.TREATIES-XI.D.6 und C.N.360.2024.TREATIES-XI.D.6, wurden Korrekturen an der dem ADN beigefügten Verordnung von den Vertragsparteien angenommen.

Die Änderungen einschließlich der Korrekturen an der dem ADN beigefügten Verordnung lauten wie folgt:

[Änderungen an der deutschsprachigen Übersetzung der Verordnung, siehe Anlagen]

[Änderungen der Verordnung in französischer Sprache (authentischer Wortlaut), siehe Anlagen]

Mit dieser Kundmachung wird die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/149 vom 15. November 2024, ABl. Nr. L 2025/149 vom 24.1.2025, zur Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt umgesetzt.

Anlage 1

Anlage 1: Änderungen an der deutschsprachigen Übersetzung der Verordnung

Anlage 2

Anlage 2: Änderungen der Verordnung in französischer Sprache (authentischer Wortlaut)

Edtstadler

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