36. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Vereinigten Staaten am 27. Jänner 2025 ihren Rücktritt vom Übereinkommen von Paris (BGBl. III Nr. 197/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 124/2024) schriftlich notifiziert. Gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 des Übereinkommens wird der Rücktritt mit 27. Jänner 2026 wirksam.
Edtstadler
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