35. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Laut Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats hat Dänemark seinen Vorbehalt1 zu Art. 34 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 203/2024) mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zurückgenommen, sowie mit Wirkung ab 1. August 2024 für weitere fünf Jahre den Vorbehalt1 zu Art. 44 Abs. 3 des Übereinkommens erneuert.
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)