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BGBl III 35/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

35. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

35. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Laut Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats hat Dänemark seinen Vorbehalt11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 164/2014 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. zu Art. 34 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 203/2024) mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zurückgenommen, sowie mit Wirkung ab 1. August 2024 für weitere fünf Jahre den Vorbehalt11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 164/2014 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. zu Art. 44 Abs. 3 des Übereinkommens erneuert.

Edtstadler

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