vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 211/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

211. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

211. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. III Nr. 155/2008 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 105/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 204/2024) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Übereinkommen:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll:

Eritrea

6. Jänner 2025

 

Libanon

5. Juni 2025

5. Juni 2025

     

Österreich hat gegen den Vorbehalt11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 204/2024 durch Verweis auf die Website der Vereinten Nationen und einsehbar unter http://treaties.un.org/ [CHAPTER IV.15]. Bhutans zum Übereinkommen am 7. März 2025 einen Einspruch erhoben.22 Der Einspruch ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.15].

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Singapur am 3. Dezember 2025 den anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Art. 25 lit. e33 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 280/2013 durch Verweis auf die Website der Vereinten Nationen und einsehbar unter http://treaties.un.org/ [CHAPTER IV.15]. des Übereinkommens zurückgenommen.

Stocker

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)