186. Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme
186.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
Die Notifikation Österreichs gemäß Art. 27 des Abkommens wurde am 20. Dezember 2018 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Art. 27 Abs. 1 mit 1. Dezember 2025 in Kraft.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 15 vom 20.1.2014 S. 3, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprachfassung
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in englischer Sprachfassung
Anlage 3
Stocker
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