42. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Inflationsanpassungsverordnung 2024 geändert wird
Auf Grund des § 33a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 200/2023, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu den im Ausmaß von zwei Dritteln inflationsangepassten Beträgen im EStG 1988 für das Jahr 2024 (Inflationsanpassungsverordnung 2024), BGBl. II Nr. 251/2023, wird wie folgt geändert:
Es wird folgender § 5 angefügt:
„§ 5. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 22. Dezember 2023 außer Kraft.“
Brunner
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