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BGBl II 305/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

305. Verordnung: Änderung der Meldeverordnung FinStab 2024

305. Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank, mit der die Verordnung betreffend die Erfassung von Kredit und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken geändert wird

Auf Grund des § 44b Abs. 2 des Nationalbankgesetzes 1984, BGBl. Nr. 50/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2018, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend die Erfassung von Kredit und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken (Meldeverordnung FinStab 2024), BGBl. II Nr. 87/2024, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird der Ausdruck „Kredit“ durch den Ausdruck „Kredit-“ und das Wort „Fremdwährungskredite“ durch das Wort „Fremdwährungskrediten“ ersetzt.

2. In § 13 werden den beiden unbezeichneten Absätzen die Absatzbezeichnungen „(1)“ und „(2)“ vorangestellt; folgender Abs. 3 wird angefügt:

„(3) Der Titel, die Bezeichnungen der Abs. 1 und 2 sowie die Beilagen A2 und C in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 305/2024 treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“

3. Beilage A2 lautet: (siehe Anlage)

4. Beilage C lautet: (siehe Anlage)

Anlage 1

Anlage 1: Beilagen

Holzmann     Haber

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