15. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Privathochschul-Studienförderungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 174/2022, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Privathochschulen und Privatuniversitäten (Privathochschul-Studienförderungsverordnung – PrivHStFV), BGBl. II Nr. 407/2022, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird am Ende der Z 17 das Wort „und“ durch einen Beistrich und in Z 18 wird der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt; folgende Z 19 wird angefügt:
„19. Joseph Haydn Privathochschule.“
2. Der Text des § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Diese Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 15/2024 tritt mit 20. Februar 2024 in Kraft.“
Polaschek
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