142. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Verordnung für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2024 geändert wird
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 175/2023, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die befristete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2024, BGBl. II Nr. 433/2023, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. II Nr. 110/2024, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird die Zahl „4 295“ durch die Zahl „4 495“, die Zahl „292“ durch die Zahl „462“ und die Zahl „68“ durch die Zahl „98“ ersetzt.
Kocher
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