125. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Gründungskonvents des Institute of Digital Sciences Austria (Gründungskonvent-Vergütungsverordnung – GKVV) geändert wird
Auf Grund des § 6 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria, BGBl. I Nr. 120/2022, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Gründungskonvents des Institute of Digital Sciences Austria (Gründungskonvent-Vergütungsverordnung – GKVV), BGBl. II Nr. 161/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 wird die Wort- und Zahlenfolge „beträgt in den ersten 12 Monaten“ durch die Wort- und Zahlenfolge „beträgt in den ersten 24 Monaten“ ersetzt.
2. In § 2 Abs. 2 wird die Wort- und Zahlenfolge „Ab dem 13. Monat“ durch die Wort- und Zahlenfolge „Ab dem 25. Monat“ ersetzt.
Polaschek
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