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BGBl III 81/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

81. Kundmachung: Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

81. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Luxemburg am 29. April 2024 eine Erklärung gemäß Art. 287 Abs. 1 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 885/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 70/2024) abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].

Edtstadler

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