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BGBl III 70/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

70. Kundmachung: Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

70. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Indonesien am 8. April 2024 mit Wirkung vom selben Tag eine Erklärung gemäß Art. 298 Abs. 1 lit. a des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 885/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 144/2023) abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6].

Edtstadler

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