47. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Belarus am 11. März 2024 seine Beitrittsurkunde zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (BGBl. III Nr. 67/2005 idF BGBl. III Nr. 152/2023, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 158/2021) hinterlegt.
Edtstadler
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