143. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kuwait mit 26. August 2024 die anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 102/2002 idF BGBl. III Nr. 103/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 189/2023) abgegebene interpretative Erklärung1 zurückgenommen.
Edtstadler
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