102. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Berichtigung der Änderung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der dritten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Genf am 22. September 1995
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen musste die englische, französische und spanische Sprachfassung der Änderung des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, angenommen auf der dritten Tagung der Vertragsparteienkonferenz in Genf am 22. September 1995, BGBl. III Nr. 6/2000, berichtigt werden.
Demnach wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 6/2000 wie folgt berichtigt:
In Absatz 2 erster Satz des neu eingefügten Artikels 4A ist in der authentischen englischen Sprachfassung die Wortfolge „under Article 1 (i) (a)“ durch „under Article 1, paragraph 1 (a)“ zu ersetzen.
Edtstadler
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