101. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 176) über den Arbeitsschutz in Bergwerken
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Chile das Übereinkommen (Nr. 176) über den Arbeitsschutz in Bergwerken (BGBl. III Nr. 77/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 210/2020) ratifiziert.
Gemäß seinem Art. 18 Abs. 3 tritt das Übereinkommen für Chile am 14. Juni 2025 in Kraft.
Edtstadler
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