21. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung einer Wortfolge in § 20 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/2022, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 9. März 2023, G 38/2023-10 ua., dem Bundeskanzler zugestellt am 16. März 2023, zu Recht erkannt:
- „1. Die Wortfolge „Bescheide und“ in § 20 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 20. März 1975, mit dem die Beschäftigung von Ausländern geregelt wird (Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, idF BGBl. I Nr. 72/2013 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
- 2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2024 in Kraft.
- 3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
- 4. Die aufgehobene Bestimmung ist in den am 9. März 2023 beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren nicht mehr anzuwenden.“
Nehammer
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