126. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 3 Z 4 des Bundesgesetzes, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, durch den Verfassungsgerichtshof
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß § 65 Z 2 in Verbindung mit § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 88/2023, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Oktober 2023, G 172/2022-14, dem Bundeskanzler zugestellt am 17. Oktober 2023, zu Recht erkannt:
- „1. § 3 Z 4 des Bundesgesetzes, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden, BGBl. I Nr. 11/2021, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
- 2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 15. April 2024 in Kraft.
- 3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.“
Nehammer
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