96. Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Lehrplan für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Lehrplan für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen, BGBl. II Nr. 201/2004, wird wie folgt geändert:
1. In dem Text der Bekanntmachung wird die Wendung „Anlagen 1 bis 3“ durch die Wendung „Anlagen 1 bis 4“ ersetzt.
2. Die einen Bestandteil dieser Bekanntmachung bildende Anlage 4 wird nach Anlage 3 angefügt.
Anlage 1
Polaschek
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