384. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Tierärztliche Ordinationsassistenz-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023, wird verordnet:
Die Tierärztliche Ordinationsassistenz-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 161/2018, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 4 entfällt. Der bisherige Abs. 5 erhält die Bezeichnung „(4)“.
3. In § 14 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „bis zu fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung“.
4. § 16 entfällt. Der bisherige § 17 erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 16.“.
5. Dem neuen § 16 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die §§ 1 und 16 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 384/2023 treten mit dem der Kundmachung folgendem Tag in Kraft.“
Kocher
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