116. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Medienfachmann/Medienfachfrau - Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 185/2022, wird verordnet:
Die Medienfachmann/Medienfachfrau - Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 156/20018, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 42/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Absatzbezeichnung „(2)“. Der bisherige Abs. 4 erhält die Absatzbezeichnung „(3)“. Der bisherige Abs. 5 erhält die Absatzbezeichnung „(4)“. Der bisherige Abs. 6 erhält die Absatzbezeichnung „(5)“.
3. § 12 samt Überschrift entfällt; der bisherige § 13 erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 12.“.
Kocher
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