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BGBl III 95/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

95. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

95. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Namibia am 8. Juni 2023 seine Annahmeurkunde in Bezug auf die Änderung der Art. 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (BGBl. III Nr. 51/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 87/2023) hinterlegt.

Edtstadler

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