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BGBl III 71/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

71. Kundmachung: Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

71. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (BGBl. III Nr. 93/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 155/2022) mit Wirksamkeit vom 14. April 2023 auf die Insel Man ausgedehnt.

Edtstadler

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