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BGBl III 6/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 960 AB 1149 S. 131 . BR: AB 10779 S. 934 .)

6. Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls

6.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls

[Abänderungsprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abänderungsprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 1 des Protokolls wurden am 10. Februar bzw. 20. Dezember 2022 abgegeben; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 2 mit 1. März 2023 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Nehammer

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