5. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Beendigung der Rechtswirkungen des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen
5.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Beendigung der Rechtswirkungen des Art. 11 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Förderung und den Schutz von Investitionen 1
[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
[Polnische Antwortnote in ihrer authentischen englischen Sprachfassung siehe Anlagen]
[Polnische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt mit 1. Februar 2023 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Nehammer
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