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BGBl III 64/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

64. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

64. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Zypern am 17. März 2023 die anlässlich der Ratifikation erklärten Vorbehalte zu Art. 44 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 und 4 sowie zu Art. 59 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 186/2022) zurückgezogen und den Vorbehalt hinsichtlich Art. 30 Abs. 211 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 200/2017 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. des Übereinkommens ab 1. März 2023 für weitere fünf Jahre verlängert.

Edtstadler

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