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BGBl III 186/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

186. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

186. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat die Schweiz gemäß Art. 79 Abs. 2 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 115/2022) die anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalte11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 52/2018 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. für fünf Jahre ab 1. April 2023 erneuert.

Edtstadler

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