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BGBl III 57/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

57. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ständigen Schiedshof über die Rechtsstellung des Ständigen Schiedshofs in Österreich

57. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ständigen Schiedshof über die Rechtsstellung des Ständigen Schiedshofs in Österreich

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 10 Abs. 1 des Amtssitzgesetzes, BGBl. I Nr. 54/2021, wurde hergestellt.

Die Mitteilungen gemäß Art. 21 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. März bzw. 24. März 2023 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2023 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Edtstadler

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