41. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (BGBl. III Nr. 124/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 46/2022) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde: | |
Deutschland | 12. Jänner 2023 | |
Island | 6. Dezember 2022 |
Deutschland und Island haben anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde eine Erklärung nach Art. 16 Abs. 4 des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
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