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BGBl III 22/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

22. Kundmachung: Vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

22. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Ungarn am 13. Februar 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 113/2020, letzte Kundmachung einer vorläufigen Anwendung BGBl. III Nr. 104/2021) hinterlegt und die vorläufige Anwendung des Protokolls gemäß dessen Art. 5 erklärt. Die Erklärung wird am 1. April 2023 wirksam.

Edtstadler

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