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BGBl III 207/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

207. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge

207. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Sambia am 7. April 2017 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge (BGBl. III Nr. 168/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 164/2016) hinterlegt.

Österreich hat gegen die Erklärung Pakistans11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 185/2005. zum Übereinkommen am 14. April 2003 einen Einspruch22 Der Einspruch ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.9]. erhoben.

Edtstadler

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