207. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Sambia am 7. April 2017 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge (BGBl. III Nr. 168/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 164/2016) hinterlegt.
Österreich hat gegen die Erklärung Pakistans1 zum Übereinkommen am 14. April 2003 einen Einspruch2 erhoben.
Edtstadler
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