205. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Nordmazedonien das Übereinkommen (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken (BGBl. Nr. 242/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 141/2022) ratifiziert und dabei gemäß Art. 16 Abs. 2 angegeben, die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen für die Art. 7, 8, 9 Abs. 1 und 10 bis 13 von Teil II dieses Übereinkommens zu übernehmen.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 20 Abs. 3 für Nordmazedonien mit 20. Oktober 2024 in Kraft.
Edtstadler
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