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BGBl III 204/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

204. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels

204. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die Niederlande haben am 8. November 2023 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats die Erstreckung der Anwendung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (BGBl. III Nr. 10/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 92/2021) mit Wirkung ab 1. März 2024 auf Curaçao erklärt.

Weiters hat die Ukraine am 19. April 2022 eine Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der vollen Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abgegeben.11 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 197].

Edtstadler

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