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BGBl III 160/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

160. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

160. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bhutan am 27. September 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 190/2022) hinterlegt und dabei den Vorbehalt erklärt, sich durch Art. 66 Abs. 2 des Übereinkommens nicht gebunden zu erachten.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 68 Abs. 2 für Bhutan mit 27. Oktober 2023 in Kraft.

Edtstadler

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