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BGBl III 190/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

190. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

190. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bhutan das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (BGBl. III Nr. 47/2006, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 179/2021) am 27. Oktober 2022 mit Wirksamkeit vom 27. Oktober 2023 gekündigt.

Ferner hat die Europäische Union11 Genehmigung kundgemacht in BGBl. III Nr. 25/2009. dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 5. Oktober 2022 die Änderungen des Umfangs ihrer Zuständigkeiten in Bezug auf Angelegenheiten, die unter das oben zitierte Übereinkommen fallen, gemäß Art. 67 Abs. 3 mitgeteilt.22 Der Wortlaut der Mitteilung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.14].

Edtstadler

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