vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 138/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

138. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber

138. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (BGBl. III Nr. 108/2017, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 98/2023) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Georgien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.17].

17. Juli 2023

Malawi11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.17].

23. Juni 2023

St. Vincent und die Grenadinen

18. August 2023

Ukraine11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.17].

18. August 2023

Edtstadler

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)