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BGBl III 120/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

120. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

120. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Portugal am 11. Juli 2023 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 26/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 103/2021) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung der Generalsekretärin zufolge hat die Ukraine am 19. April 2022 eine Erklärung hinsichtlich der Unmöglichkeit der vollen Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen aus diesem Zusatzprotokoll aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine abgegeben.11Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 167].

Edtstadler

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