102. Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit
[Übereinkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Übereinkommen in serbischer Sprache siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
Das Übereinkommen ist, nachdem die in seinem Art. 15 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, mit 17. Mai 2023 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)