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BGBl III 102/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

102. Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit

102. Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über militärische Zusammenarbeit

[Übereinkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in serbischer Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Das Übereinkommen ist, nachdem die in seinem Art. 15 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, mit 17. Mai 2023 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Edtstadler

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